Vereinsgerichtsbarkeit im Sport: Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins
Auflösung einer atypischen stillen Gesellschaft: Pflicht der stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen
Verwerfung von Anträgen im Organstreitverfahren bzgl der Herausgabe der sog. NSA-Selektorenlisten: G 10-Kommission im Organstreit nicht parteifähig – G 10-Kommision ist weder oberstes Bundesorgan noch „andere Beteiligte“ iSd Art 93 Abs 1 Nr 1 GG – Betroffenen steht Rechtsschutz vor Fachgerichten sowie im Wege der Verfassungsbeschwerde offen