Mittäterschaft bei Gewaltdelikten: Verantwortlichkeit eines Mittäters für das Handeln anderer Tatbeteiligter; bedingter Tötungsvorsatz oder Fahrlässigkeit bei gruppendynamisch geprägter Gewalthandlungen
Schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwere Körperverletzung durch Unterlassen: Fehlendes Einschreiten der Mutter gegen die Misshandlungen ihrer Tochter durch ihren Ehemann und dessen Familie; erhebliche Schädigung der körperlichen und seelischen Entwicklung bei bestehender Vorschädigung der Tochter durch emotionale Vernachlässigung im frühkindlichen Stadium