(Grundsicherung für Arbeitsuchende – kommunale Eingliederungsleistung – Schuldnerberatung – Anspruch eines Rechtsanwalts auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 17 SGB 2 – Unzulässigkeit einer Entscheidung durch Verwaltungsakt – Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers – qualitative Anforderungen an eine Zulassung zur Schuldnerberatung)
Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn und Liquidationsüberschuss – Die Entscheidung wurde nachträglich zu Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 21. Dezember 2016 als NV-Entscheidung abrufbar.