(Anwendbarkeit haftungsrechtlicher Vorschriften der AO auf die Ausgleichsabgabe nach § 37c BImSchG – Ausgleichsabgabe verstößt nicht gegen Art. 12 und Art. 14 GG – Heilung eines Verfahrensfehlers im Besteuerungsverfahren)
Markenbeschwerdeverfahren – „über 40 Jahre ZELLER Kamintechnik (Wort-Bild-Marke)/ZELLER Schornsteintechnik (Wort-Bild-Marke)“ – Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats per Telefax – zur Frist zur Einreichung des Originals – zum Zahlungstag – zur Zugänglichkeit von Informationsquellen bezüglich der Regelungen eines per Telefax erteilten DPMA-SEPA-Basislastschriftverfahrens – keine Wiedereinsetzung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „ECOFILL/COFILL (Gemeinschaftsmarke)“ – teilweise Warenidentität, teilweise fehlende Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – teilweise klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr