Nichtannahmebeschluss: Geldauflage gem § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB berührt Schutzbereich des Art 2 Abs 2 S 2 GG nicht – hier: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der nachträglichen Reduzierung (§ 56e StGB) einer als Bewährungsauflage erteilten Geldauflage – teilweise unzureichende Substantiierung mangels Vorlage fachgerichtlicher Entscheidungen
Nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellter Protokollergänzungsantrag unzulässig – Beschwerde gegen Ablehnung der Protokollberichtigung – Überraschungsentscheidung
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit von Beschlüssen der Markenstelle nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtsschutzbedürfnis hat auch ein Widersprechender, dessen Widersprüche zurückgewiesen worden sind