Ermessen der Wasserbehörde: Festsetzung eines Wasserschutzgebietes; räumliche Abgrenzung; Einbeziehung von Grundstücken; andere Schutzmaßnahmen; Verhältnismäßigkeit
(Änderung und Richtigstellung des Senatsbeschlusses vom 28. Juli 2010 I B 27/10; BFH als zuständiges Gericht der Hauptsache für Änderung von AdV-Beschlüssen von Amts wegen)
Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung ist geklärt – Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei bereits entschiedener Rechtsfrage