Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf “schlichte” Änderung – Nicht fristgerechte Konkretisierung des Änderungsbegehrens – Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Annahme einer gesetzeswidrig verlängerten Antragsfrist
Rechtsbeugung und Urkundenfälschung durch einen Strafrichter: Abfassung der Urteilsgründe als Leitung und Entscheidung der Rechtssache; direkter Rechtsbeugungsvorsatz bei Änderung und Ergänzung unvollständiger Urteilsgründe nach der Urteilsabsetzungsfrist