(Keine Berufung auf Treu und Glauben nach unterlassenem Untätigkeitseinspruch oder Antrag nach § 171 Abs. 3 AO – Ablaufhemmung durch Untätigkeitseinspruch)
Patentbeschwerdeverfahren – “Objektfassung” – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Patentjahresgebühr nebst Verspätungszuschlag – zur Überschreitung der Jahresausschlussfrist des § 123 Abs. 2 S. 4 PatG