Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Verstoß des LSG gegen die Bindung an die rechtliche Beurteilung des BSG – Treffen tatsächlicher Feststellungen
Nichtannahmebeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – ausnahmsweise kein Beruhen der erstinstanzlichen Entscheidung auf Transparenzverstoß – Gegenstandswertfestsetzung
Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei Fehlen einer schlüssigen Erklärung der beweisbelasteten Partei hinsichtlich einer behaupteten Absprache außerhalb einer schriftlichen Vereinbarung