(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.02.2010 X R 10/08 – Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. – Rechtsschutzinteresse für eine Klage – Leichtfertigkeit i.S. des § 378 AO)
Unerlaubte Rechtsberatung: Konkretisierung der Merkmale für eine zulässige Rechtsdienstleistung in einem Unterlassungsantrag; Rechtsbesorgung durch Prüfung der Verkehrsfähigkeit eines im Inland in den Verkehr gebrachten Produkts; Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit – Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker
(Auslegung von Willenserklärungen durch den BFH – Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO – Fehler im Besteuerungsverfahren ist kein Verfahrensmangel)