Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen der Unterbringung einer Person zwecks Durchführung einer zwangsweisen Heilbehandlung – hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts der Beschwerdeführerin (Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 2 GG) durch rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Abschiebungshaftverfahren: Entscheidung in der Hauptsache trotz des geäußerten Wunsches des Betroffenen nach Beauftragung eines Anwalts nach dem „heutigen“ Anhörungstermin
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen – hier: Verurteilung nicht von hinreichender Abwägung getragen