(Strafzumessung und Maßregelanordnung: Feststellung der schuldangemessenen Strafe im Einzelfall; Berücksichtigung individualpräventiver Gründe im Rahmen der Strafmilderung; Individualpräventionen durch Anordnung von Maßregeln; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)
Strafzumessung beim Kapitalanlagebetrug: Feststellung des Schadens bei massenhaftem Betrug von Anlegern mittels eines Schneeballsystems; individuelle Zuordnung des Rückflusses von Geldern an Geschädigte