Erforderlichkeit der Betreuung eines altersdemenzkranken Betroffenen: Auslegung einer Vorsorgevollmacht nach dem Musterformular des Bundesjustizministeriums hinsichtlich von Verpflichtungsgeschäften
Betreuerbestellung: Erforderlichkeit der Betreuung eines altersdemenzkranken Betroffenen für das Eingehen von Verbindlichkeiten und für die Vertretung vor Gericht bei Ausnahme dieser Aufgabenbereiche in einer Vorsorgevollmacht
§ 23a Abs 1 S 1, Abs 3 S 1 SchulG SN 2004 partiell mit Art 28 Abs 2 S 1 GG unvereinbar und nichtig – Mitentscheidungsrecht kreisangehöriger Gemeinden für Schulnetzplanung auf Kreisebene erforderlich, soweit Grund- und Hauptschulen betroffen sind