Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zur Herstellung eines 9, 10 Diarylanthracens“ – die Begründung eines Beschlusses muss auch bei einem Verfahren vor dem Patentamt innerhalb von 5 Monaten erfolgen – zur ordnungsgemäßen Unterschrift eines patentamtlichen Beschlusses – fehlende Unterschrift am Ende der Begründung – Verfahrensfehler – die Anordnung der Erstattung der Beschwerdegebühr bei Zurückverweisung der Sache an das DPMA kann von Amts wegen erfolgen
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in Anwesenheit des Verfahrenspflegers nach Einholung des Sachverständigengutachtens; Antrag des Verfahrenspflegers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung des Rechtsbeschwerdeverfahrens