Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts: Anforderungen an den rechtlichen Hinweis bei beabsichtigter Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen anstatt wegen des angeklagten Heimtückemordes
Strafzumessung: Strafmildernde Berücksichtigung der Verfahrensdauer nach Erlass des tatrichterlichen Urteils; Verfahrensverzögerung durch Vorlageverfahren