Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für Aufklärungspflichtverletzungen in Bezug auf Rückvergütungen – Berufsfreiheit betroffener Banken auch im Hinblick auf Vertrauensschutz (Art 20 Abs 3 GG) nicht verletzt – Differenzierung gegenüber Aufklärungspflichten über Innenprovisionen bzw Anforderungen an freie Anlageberater sachlich gerechtfertigt – Zur Vereinbarkeit von § 552a S 1 ZPO mit Art 103 Abs 1 GG
Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als Bestandteile des Emissionsprospekts; Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers und Inhabers eines Lehrstuhls für Finanzrecht für positive Äußerungen über die Eigenschaften einer Kapitalanlage