Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl diverser Punkte einer sitzungspolizeilichen Anordnung in einem Strafverfahren, ua zu Einlasskontrollen, Durchsuchungen sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen – mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Einlegung einer Beschwerde gem § 304 Abs 1 StPO – zudem Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wegen Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzureichende Darlegung einer Verletzung fachgerichtlicher Schutzpflichten bzgl des Rechts auf Leben bzw körperliche Unversehrtheit im Zwangsvollstreckungsverfahren