Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Kaupmann“ – räumlich beschränktes Recht – keine Störung eines schutzwürdigen Besitzstandes – Störungs- und Behinderungsabsicht kann nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden – vertraglich fortbestehendes Namensrecht – Anmelder ging nicht widerlegbar von seiner Berechtigung zur Markenanmeldung aus – Rechtsirrtum schließt Bösgläubigkeit aus – Anmeldung der Marke lässt generellen Benutzungswillen des Markeninhabers grundsätzlich vermuten – Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – Zulassung der Rechtsbeschwerde