Zur Antragsbefugnis politischer Parteien im Organstreitverfahren – hier: unzureichende Darlegung einer Verletzung des durch Art 21 GG begründeten verfassungsrechtlichen Status der Antragsteller
(Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts nach § 155 FGO i.V.m. § 78b ZPO – Kein Vertretungszwang – Auslegung von Rechtsbehelfen – Gerichtsgebühren)
Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Haftantrag durch Antrag auf Rechtsmittelzurückweisung im Beschwerdeverfahren gegen Haftanordnung