(Keine Verkürzung der Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG – Fristbeginn – Verfassungsmäßigkeit der Fristenregelung – Abgrenzung zu § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 GVG – Prüfung des Vorliegens einer unangemessenen Verzögerung nur bei Zulässigkeit der Entschädigungsklage)
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Verfahrensgebühr nach Rücknahme einer aus Fristwahrungsgründen eingelegten Beschwerde
Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Dokumentation der Vorprüfung; Planrechtfertigung; Grenzwert; Vorbelastung; Alternativenprüfung