Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 – Folgenabwägung – Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen – Tenorbegründung – unzureichende Antragsbegründung bei bloßer Bezugnahme auf gleichgelagerten eA-Antrag
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen – insb fehlende Darlegung zum Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes und zur unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Grundrechten – Darlegungen der ASt bezüglich der geplanten Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf“ unsubstantiiert
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Feststellung der Zulässigkeit des Abhaltens öffentlicher Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Einhaltung konkreter Schutzmaßnahmen (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Berlin ) – Folgenabwägung – Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem § 1 Abs 1 Nr 3 BayIfSMV (juris: CoronaVV BY 2) zwecks Durchführung einer Versammlung – Folgenabwägung
Ablehnung eines eA-Antrags zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem § 1 Abs 1 Nr 3 BayIfSMV (juris: CoronaVV BY 2) zwecks Durchführung einer Versammlung – Subsidiarität bei ausstehender fachgerichtlicher Eilentscheidung
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Außervollzugsetzung von § 28 Abs 1 S 1, S 2 IfSG idF vom 27.03.2020 – Ermächtigung zu Schutzmaßnahmen (§ 28 IfSG) bzw zum Verordnungserlass (§ 32 IfSG) betrifft Antragsteller nicht unmittelbar – Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle von auf Grundlage des §§ 28, 32 IfSG nF erlassener Rechtsverordnungen