(Beginn der Festsetzungsfrist bei teilweise unvollständiger oder unrichtiger Anzeige – Anforderungen an die Anzeige nach § 19 Abs. 4 GrEStG – Zuständigkeit)
Wettbewerbsrecht: Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage “Bester Preis der Stadt” verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot
(Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG – Änderung des Gesellschafterbestands – Teilweise Rückübertragung – Anzeige eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 2a GrEStG)