(Arbeitslosengeld II – Grenzgänger – gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich – kein Anspruch gem § 7 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 2 – Wohnorterfordernis – Rentenexport des Ehegatten – keine Ableitung eigenen Rechts – Europarechtskonformität – sozialgerichtliches Verfahren – Jobcenter als Rechtsnachfolger der Arbeitsgemeinschaft – Beteiligtenfähigkeit bzw -wechsel – keine Klageänderung – Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die gemeinsame Einrichtung)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren)
(Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO – Bekanntwerden einer Tatsache i.S. des § 173 AO – Prinzip der Abschnittsbesteuerung)
Keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren – keine Beschränkung des Vorbehalts der Nachprüfung durch Hinweise zu fehlenden Unterlagen – Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren