(Gesetzliche Unfallversicherung – Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7 – Studentin – Arbeitsunfall – Maßgeblichkeit des Lebensalters – keine Voraussetzung: Verzögerung oder Nichtbeendigung der Ausbildung oder des Studiums – tarifliche Eingruppierung – Vergütungsgruppe IIa des BAT – Übergangsrecht)
Sozialversicherung – Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen – Einmalzahlungen – Rechtmäßigkeit der Vornahme von Änderungen nur mit Wirkung für die Zukunft seitens des Gesetzgebers – Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände kein Anknüpfungstatbestand für einen eine Selbstbindung auslösenden (administrativen) “Normsetzungs”-Willen des jeweiligen Versicherungsträgers