(Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen – Einhaltung der Schriftform – Heilungsmöglichkeit durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats – EGRL 59/98)
Annahmeverzugsvergütung – Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung einer Bestandsschutzklage – Beendigung des Annahmeverzugs