Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Gemeinschaftsmarkenverordnung: Widerspruch des Markeninhabers gegen den weiteren Vertrieb eines aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Medizinprodukts in seiner inneren und äußeren Originalverpackung mit einem vom Importeur versehenen zusätzlichen äußeren Aufkleber – Debrisoft
(Krankenversicherung – Verordnungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – hier: Ausschluss des homöopathischen Arzneimittels Otovowen® für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen nach Nr 38 der Anlage 3 AMRL – Gemeinsamer Bundesausschuss – Beurteilung der (Un-)Zweckmäßigkeit nach den methodischen Standards der evidenzbasierten Medizin – Verständnis des Begriffs “Otologika”/”Otologikum” – Bekanntmachung der tragenden Gründe iSv § 94 Abs 2 S 1 SGB 5)