(Asylbewerberleistung – Zugunstenverfahren – Nachzahlung von Analogleistungen gem § 2 AsylbLG für die Vergangenheit – fortbestehender Bedarf – Einmalleistungen und ersparte Aufwendungen bei Leistungen bei Krankheit – keine Anwendung des § 330 SGB 3 – fehlende einheitliche Verwaltungspraxis der Leistungsträger des AsylbLG – keine Anwendung des § 116a SGB 12 aus Vertrauensschutzgründen)
(Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Haftung für den Lebensunterhalt aufgrund Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004 – Erstattungsanspruch des Trägers der Asylbewerberleistungen)