Sicherung von Bauforderungen: Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld trotz nachträglichen Entzugs einzelner Gewerke; Nachweis zweckentsprechender Verwendung des Baugeldes
(Gesetzliche Unfallversicherung – Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150 Abs 3 SGB 7 iVm § 28e SGB 4 – Haftungsgrenzwert – Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk: Inhalt des Werk- oder Dienstvertrages zwischen Bauherrn und Hauptunternehmer)
Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und Ziegelbruch zum zulagebegünstigten verarbeitenden Gewerbe oder zum nicht begünstigten Bergbau