Patentverletzungsprozess: Voraussetzungen der Anordnung der Begutachtung eines Gegenstandes in der Verfügungsgewalt der nicht beweisbelasteten Partei – Rohrmuffe
Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die Beendigung der förderungsfähigen Ausbildung; berufsqualifizierender Abschluss
(Gesetzliche Unfallversicherung – Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 – Versicherungsfall vor Inkrafttreten des SGB 7 am 1.1.1997 – Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7 – keine Vollendung des 30. Lebensjahres)