(Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr – Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 104 Abs. 2 FGO – Keine Erhebung von Kosten einer Beweisaufnahme)
Markenbeschwerdeverfahren – “Stadtwerke Augsburg” – es wäre wettbewerbswidrig, die Bezeichnung “Stadtwerke” ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden – keine Erstattung der Beschwerdegebühr