Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union – hier: Vergütungspflicht (“Geräteabgabe”) für Personalcomputer gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994
Unzulässige Richtervorlage – Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004 – Entscheidungserheblichkeit nicht hinreichend dargelegt – Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm, insbesondere einer Verletzung des aus Art 6 Abs 1 GG folgenden Diskriminierungsverbotes unzureichend begründet – Grundsatz der Normerhaltung und Möglichkeit der Teilnichtigkeit
Nachträgliche Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur konkreten Normenkontrolle nach Anerkenntnis (§ 101 Abs 2 SGG) im sozialgerichtlichen Verfahren – Zur für die Aufhebung eines Vorlagebeschlusses erforderlichen Spruchkörperbesetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebietet bei hinreichenden Erfolgsaussichten Revisionszulassung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, auch wenn grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO) nach Ablauf der Begründungsfrist wegfällt – Ggf Pflicht zur Dokumentation der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision in Entscheidungsgründen – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne nähere Begründung
Ablehnung des Erlasses einer eA: Kein schwerer Nachteil infolge vorzeitiger Besitzeinweisung zur Durchführung eines Straßenbauprojekts – geringes Ausmaß der betroffenen Fläche, Fehlen einer “baumgenauen” planerischen Darstellung der Enteignungsfläche, Verkürzung der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs 4 S 1 VwGO