Nichtannahmebeschluss: Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – keine Verletzung von Grundrechten aus Art 6 Abs 1, Abs 4, Abs 5 GG
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV – hier: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH aufgrund der Annahme, dass ein Staatshaftungsanspruch wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (juris: EGRL 29/2001) bereits mangels hinreichender Qualifiziertheit des Unionsrechtsverstoßes des deutschen Gesetzgebers ausscheide, verletzt nicht Art 101 Abs 1 S 2 GG
Ehescheidungsverfahren: Hauptsacheerledigung beim Versterben einer Partei vor rechtskräftiger Entscheidung einer Folgesache und Rechtsfolgen der Teilanfechtung eines Verbundurteils