(Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr – Besteuerungszeitpunkt des Anteils am laufenden Gewinn – Einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO)
Entscheidung über Protokollberichtigung nur bei Mitwirkung an der protokollierten Verhandlung – Beweisaufnahme im Verfahren der Protokollberichtigung – Genehmigung des Protokolls keine Wirksamkeitsvoraussetzung für Hauptsacheerledigung
Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds: Anwendbarkeit der EWG-Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen; Haftung des widerrufenden Verbrauchers