Dienststellenübergreifende Ausschreibung von Dienstposten an Stelle einer bisher üblichen dienststelleninternen Ausschreibung kein mitbestimmungspflichtiges Absehen von der Ausschreibung
Nichtannahmebeschluss: Kein Verstoß gg Analogieverbot des Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls auf der Grundlage von § 131 Abs 1 StPO iVm § 162 StPO und § 77 Abs 1 IRG – Heranziehung von § 131 Abs 1 StPO als Rechtsgrundlage für internationale Ausschreibung begründet keinen Verstoß gegen das Willkürverbot