Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der Kombination der Fächergruppen der Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften/Mathematik umfasst; Ausweitung des Bewerberfeldes ist nicht rechtfertigungsbedürftig
Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Nichtigkeit des Konzessionsvertrages wegen Vereinbarung unzulässiger Nebenleistungen – Stromnetz Olching
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit – hier: Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art 33 Abs 2 GG wegen Ausschluss von der Auswahlentscheidung unter Verstoß gegen das Prinzip der Bestenauslese