Bestechung: Anbieten oder Gewähren von Vorteilen für künftige Diensthandlungen an einen sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewerbenden Amtsträger
Bestechung: Anbieten oder Gewähren von Vorteilen für künftige Diensthandlungen an einen sich für ein anderes Amt bei demselben Dienstherrn bewerbenden Amtsträger