(Gesetzliche Unfallversicherung – Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150 Abs 3 SGB 7 iVm § 28e SGB 4 – Haftungsgrenzwert – Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk: Inhalt des Werk- oder Dienstvertrages zwischen Bauherrn und Hauptunternehmer)
Markenbeschwerdeverfahren – “Ulmer Münster” – Angabe des Namens eines sakralen Gebäudes – zur Angabe der geographischen Herkunft einer beanspruchten Ware und Dienstleistung
Urheberrechtsschutz eines Landesbediensteten: Gewährung von Unterlizenzen oder Weiterübertragung des Nutzungsrechts durch den Dienstherrn an andere Bundesländer – Lärmschutzwand