Zur maßgeblichen laufbahnrechtlichen Regelung für die Berücksichtigung einer Ausbildung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; zu den Voraussetzungen einer Revision wegen Divergenz
(Auslegung einer Versorgungsordnung – Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts – Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG)