Rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen Ruhegehaltssatzes auf der Grundlage des Mindestruhegehalts mit Art 20 Abs 3 iVm Art 33 Abs 5 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar – zu den verfassungrechtlichen Anforderungen an den Vertrauensschutz bei noch nicht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung
(Berechnung der Insolvenzgeld-Umlage – Berücksichtigung der Entgelte der als Arbeitnehmer bei einer privaten Gesellschaft beschäftigten, nach § 13 SUrlV beurlaubten Beamten der früheren Deutschen Bundespost – Verfassungsmäßigkeit)