Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichtverletzung des Prozessbevollmächtigten durch Anweisung der Vorlage der Berufungsbegründungsschrift “bei Gelegenheit”
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE aF verfassungswidrig und nichtig – Rechtfertigung der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben in ihrer konkreten Höhe setzt hinreichende Erkennbarkeit des Gebührenzwecks voraus – hier: lediglich Deckung der Kosten der Rückmeldebearbeitung als Gebührenzweck hinreichend erkennbar – grobes Missverhältnis zwischen Gebührenzweck und Gebührenbemessung bei Verwaltungskosten von ca 23 bzw 42 DM
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist bzw. bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist: Sorgfaltspflichten eines Anwalts bei der Vorlage einer Akte aufgrund einer Vorfrist
Markenbeschwerdeverfahren – “Bueno Perro/PERRO (Wort-Bild-Marke)/Perro” – keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Organisationsverschulden – Verletzung der Sorgfaltspflicht