Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss: Maßnahmen von EU-Organen (hier: Beschlüsse und weitere Handlungen bzgl der EU-Datenschutz-Grundverordnung – juris: EUV 2016/679) sind keine Akte deutscher öffentlicher Gewalt iSd Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 90 Abs 1 BVerfGG – Zurückweisung offensichtlich unzureichend begründetet Ablehnungsgesuche – Unzulässigkeit mangels Wahrung der Jahresfrist (§ 93 Abs 3 BVerfGG), soweit § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG gerügt wird

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