Markenlöschungsbeschwerdeverfahren – „mesoLIFT (Wort-Bildmarke)“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine übliche Bezeichnung – keine Bösgläubigkeit –
Arbeitslosengeld II – zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer anerkannten Tagesbildungsstätte – Auslegung des Begriffs der allgemeinbildenden Schule – Orientierung an bundesrechtlichen Maßstäben – Gleichbehandlung mit nicht behinderten Schülern
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht – hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des „Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet“ (DbAG; juris: AusglBGG) idF des „Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet“ (SER/DbAG-ÄndG; juris: EntschR/AusglBGGÄndG) vom 19.06.2006 – Zweifel an der hinreichenden Darlegung der Entscheidungserheblichkeit – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – insb unzureichende Auseinandersetzung mit naheliegenden Auslegungsalternativen