Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für Zahnärzte verletzt Betroffene in Berufsausübungsfreiheit – hier: Werbung einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Bezeichnung “Zentrum für Zahnmedizin” – wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren – unzureichende fachgerichtliche Erörterung einer Irreführung oder sachlichen Unangemessenheit der beanstandeten Werbung – Gegenstandswertfestsetzung auf 10000 Euro
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Smartbook” – keine Unterscheidungskraft – der lange Zeitraum bis zur Stellung des Löschungsantrags und die Motive der Löschungsantragstellerin sind unerheblich – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung