Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “BULLI” – zum Schutzhindernis der üblichen Bezeichnung: Begriff muss für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen selbst allgemein sprachgebräuchlich oder verkehrsüblich sein – einzelnes Modell eines Herstellers ist keine Ware im Sinne des Markengesetzes – keine übliche Bezeichnung – keine Schutzunfähigkeit aus sonstigen Gründen
Markenbeschwerdeverfahren – “FRUUTA/Fructa” – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung