Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren verletzt bei unverhältnismäßiger Einschränkung des Rechtssuchenden dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) – hier: Unzulässige Verweisung auf Beratung durch Ausgangsbehörde, die gleichzeitig Widerspruchsbehörde ist – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe im sozialrechtlichen Überprüfungsverfahren (§ 44 SGB 10) unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe – hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Ausgangsbehörde zwecks Erläuterung eines nicht im einzelnen begründeten Zahlungsansatzes