Telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung; Beurteilungsspielraum der Bundesnetzagentur bei der Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung
Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut – Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines (sehr großen) Planungsbereichs (hier: Berlin) – Entgegenstehen von „Gründen der vertragsärztlichen Versorgung“ – Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien – schützenswerte persönliche Interessen – grundrechtlicher Schutz durch Art 12 Abs 1
Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei Gebäuden, deren Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war