(Krankenversicherung – kein Ruhen nach § 16 Abs 3a SGB 5 bei Hilfebedürftigkeit – Prüfung der Ruhensanordnung durch Krankenkasse oder Gericht – Amtsermittlungsgrundsatz)
Nichtannahmebeschluss: Antragserfordernis des § 249b S 2 SGB VI (juris: SGB 6) zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsrechtlich unbedenklich – insb keine Verletzung des Art 3 Abs 1 GG durch Ungleichbehandlung gegenüber Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Nichtzulassungsbeschwerde – Bezeichnung der Divergenz – Ausführungen zum Widerspruch im Grundsätzlichen – Nichtgenügen eines Rechtsirrtums im Einzelfall