Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung einer zivilprozessualen Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs 2 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung der Sache verletzt Rechtsschutzanspruch – hier: Wirkung des Widerrufs eines Beitritts zu einer KG nach dem Haustürwiderrufsgesetz (juris: HTürGG) im Außenverhältnis – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Krankenversicherung – Hilfsmittelversorgung – Recht der Leistungserbringer auf Beteiligung an der Versorgung nach Maßgabe sachgerechter, vorhersehbarer und transparenter Kriterien – Verletzung bei nicht mit dem maßgebenden Leistungserbringungsrecht im Einklang stehenden Auswahlentscheidungen der Krankenkasse – Vertragsabschluss mit Leistungserbringern nach Maßgabe eines abschließenden Katalogs
Ungewissheit über Wohnsitz von Kindern in Deutschland oder in Polen – Fehlende tatsächliche Festsetzungen des FG – Kostenentscheidung bei teilweisem Unterliegen
Treuhändervermittelte finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Widerlegung der Vermutung für eine Selbstständigkeit einer Einzelvollmacht im Zeichnungsschein