Markenbeschwerdeverfahren – “adcuri GmbH/ADCURA” – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß (Bildmarke)/ Linien-Balkendarstellung schwarz/weiß Gemeinschaftsbildmarke) – zur Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke – Benutzungslage muss durch präsente, glaubhafte Mittel belegt sein – Beibringungsgrundsatz
(Arbeitslosengeld II – Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 – Anforderungen an die Leistungen bzw Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Notwendigkeit einer regelförmigen bzw strukturierten Maßnahme – BINS50plus)