Vertragsärztliche Versorgung – Notdienst – Heranziehung eines ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Arztes nach mehr als zehnjähriger Befreiung – keine Einteilung zur Dienstleistung eines nicht zur persönlichen Ausübung des Bereitschaftsdienstes geeigneten Arztes ohne Möglichkeit der Übernahme durch einen anderen geeigneten Arzt – Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen bei Weigerung zur Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen – Gestaltungsfreiheit der KÄV beim Erlass der Bereitschaftsdienstordnung